Der Wille des Erblassers, die Befreiung der Vorerbin anzuordnen, muss entsprechend der allgemeinen Auslegungsregeln einer letztwilligen Verfügung zumindest andeutungsweise in der letztwilligen Verfügung zum Ausdruck kommen.
Erteilt der Erblasser der Vorerbin im Testament eine Vollmacht zur Verfügung über die Nachlasskonten, ist hierin allein noch keine ausreichende Andeutung des Willens zur Befreiung der Vorerbin zu sehen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen