Seit Jahrzehnten beschäftigt das Thema einer auskömmlichen Kommunalfinanzierung Politik, Gemeinden, Wirtschaft und Steuerwissenschaft gleichermaßen. Der zunehmende politische Handlungsbedarf legt eine erneute Auseinandersetzung mit den steuerlichen Rahmenbedingungen der kommunalen Finanzausstattung nahe. Dabei kann die Diskussion auf die bekannten Vorschläge zurückgreifen, die auch im Fokus der aktuellen Reformkommission stehen. Auf der einen Seite ist dies der Ausbau der derzeitigen Gewerbesteuer durch umfangreiche ertragsunabhängige Elemente. Auf der anderen Seite steht die Perspektive, die Gewerbesteuer durch kommunale Zuschläge zur Körperschaft- und Einkommensteuer sowie durch verstetigende Elemente wie einen erhöhten Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und/oder der Lohnsteuer zu ersetzen. Das 36. Berliner Steuergespräch – moderiert von Herrn Prof. Dr. Claus Lambrecht[2] – bot ein Forum zum Austausch zwischen Steuerwissenschaft, Steuerpraxis und -politik, an dem neben den beiden Referenten Herrn Prof. Dr. Paul Kirchhof[3] und Herrn Prof. Dr. Andreas Oestreicher[4] auch Frau Monika Kuban[5], Herr Georg Fahrenschon[6] sowie Herr Bernd Jonas[7] mitwirkten.

[2] Prof. Dr. Claus Lambrecht, LL.M. ist Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, Cottbus.
[3] Prof. Dr. Paul Kirchhof ist Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg.
[4] Prof. Dr. Andreas Oestreicher ist Direktor des Instituts für deutsche und internationale Besteuerung der Georg-August-Universität Göttingen.
[5] Monika Kuban ist Stellv. Hauptgeschäftsführerin und Finanzdezernentin des Deutschen Städtetages.
[6] Georg Fahrenschon ist Staatsminister der Finanzen des Freistaates Bayern.
[7] Bernd Jonas ist Generalbevollmächtigter der ThyssenKrupp AG, Essen.

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