Eingetragene Eigentümerin ist die am … 2017 verstorbene … , deren Erben ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts Lichtenberg vom … 2017 der Beteiligte zu 1, M, und T sind. In notarieller Verhandlung vom 1.2.2019 (UR-Nr. 29/2019 des Notars) übertrugen M und T jeweils ihren Erbteil auf den Beteiligten zu 2; sie bewilligten und beantragten die entsprechende Berichtigung des Grundbuchs.
Die Beteiligten haben unter Bezugnahme auf den Erbschein und die UR-Nr. 29/2019 beantragt, sie als Eigentümer in Erbengemeinschaft im Grundbuch einzutragen. Mit der angefochtenen Zwischenverfügung hat das Grundbuchamt beanstandet, es fehle der Antrag auf Grundbuchberichtigung aufgrund des Erbfalls; die Voreintragung sei für die Erbteilsübertragung erforderlich.
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