(LArbG Köln, Urt. v. 9.11.2023 – 6 Sa 277/23) • Das Nachschieben eines Kündigungsgrundes kommt nur dann in Betracht, wenn dieser Grund bereits vor Zugang der Kündigung existierte. Hinweis: Dem zeitlichen Erfordernis des Vorhandenseins des Kündigungsgrundes vor Zugang der Kündigung steht im Hinblick auf die Wirksamkeit der Kündigung nicht entgegen, dass der Kündigungsgrund der kündigenden Partei erst nach Zugang bekannt geworden ist.
ZAP F., S. 417–417
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen