Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags sieht Handlungsbedarf, um den Missbrauch des Abmahnrechts zu verhindern. In einer Sitzung im April verabschiedete er eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition zu der Problematik dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu überweisen.

Mit der Petition wird gefordert, dass vor einer zahlungspflichtigen Abmahnung an Kleinunternehmer erst eine kostenfreie Mahnung verpflichtend sein soll. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass kleine Fehler der Unternehmer schnell und teuer abgemahnt würden. Kleinunternehmern müsse aber die Möglichkeit gegeben werden, Fehler zu korrigieren, da sie nicht – wie größere Unternehmen – über eine anwaltliche Abteilung verfügten.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Ausschuss unter Einbeziehung von Auskünften der Bundesregierung: Das geltende Recht schütze bereits jetzt insbesondere Kleingewerbetreibende vor missbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 UWG seien wettbewerbsrechtliche Abmahnungen missbräuchlich und somit unzulässig, wenn diese vorwiegend dazu dienten, gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Rechtsanwaltsgebühren entstehen zu lassen. Es mehrten sich jedoch die Anzeichen, dass trotz dieser Regelung die Zahl der missbräuchlichen Abmahnungen nicht zurückgegangen sei.

Der Petitionsausschuss verweist deshalb auch auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, in dem vereinbart worden ist, den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern, z.B. durch die Einschränkung des "fliegenden Gerichtsstands", durch den sich die Kosten für die Betroffenen ohne sachlichen Grund erhöhen könnten.

[Quelle: Bundestag]

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