Mehr als zehn Jahre haben die Vorarbeiten für eine Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) gedauert. Die von der EU-Kommission im Jahr 2003 vor dem Hintergrund ausufernder Betrugsstraftaten u.a. im Subventions- und Steuerbereich vorgeschlagene grenzüberschreitende Strafverfolgungsbehörde sollte für die Verfolgung von allen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Straftaten zuständig sein. Das erklärte Ziel war, die Bekämpfung von strafbaren Handlungen mit Auswirkungen auf den EU-Haushalt deutlich zu verbessern und zu vernetzen. Die neuen EU-Staatsanwälte sollten sich insbesondere dem Kampf gegen Korruption, Geldwäsche und Betrug mit EU-Finanzmitteln sowie auch dem grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug widmen.

Nachdem es für einen ersten, im Jahr 2011 vorgelegten Entwurf keine Mehrheit gab, legte die Kommission 2013 eine überarbeitete Fassung für eine unabhängige Europäische Staatsanwaltschaft vor, deren wesentliche Merkmale eine dezentrale Struktur und die Anwendung nationalen Rechts waren. Starke Verfahrensrechte für die Beschuldigten sollten die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der EU-Grundrechtecharta gewährleisten. Aber auch für dieses Vorhaben konnte keine Einigkeit unter allen Mitgliedsstaaten der EU erzielt werden: Im März 2017 verkündete EU-Ratspräsident Donald Tusk das "Aus" für die EuStA als Gesamtvorhaben der EU.

Der gescheiterte Konsens macht, so sieht es das EU-Recht vor, nun aber auch den Weg frei für eine sog. verstärkte Zusammenarbeit unter mindestens neun EU-Mitgliedstaaten, die das Projekt weiterverfolgen wollen. Und so konnte der EU-Ministerrat immerhin verlautbaren, dass noch 16 EU-Länder am Vorhaben einer EuStA festhalten. Bei diesen 16 handelt es sich um Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Zypern. So könnte das neue Strafverfolgungsorgan der EU vielleicht doch noch kommen, wenn auch in deutlich kleinerem Kreis.

[Red.]

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