Etwas unübersichtlich ist die Lage in Hessen: Das Ministerium weigerte sich in der Vergangenheit hartnäckig, auch auf mehrfache Nachfrage, eine Begründung zu veröffentlichen. Das AG Frankfurt/M. (WuM 2017, 593 m. Anm. Börstinghaus jurisPR-MietR 23/2017 Anm. 1) hatte aber wohl einen geheimen Verordnungsentwurf und die LandesVO deshalb für wirksam erachtet. So geht es natürlich nicht. Das hat dann auch das Ministerium eingesehen und im Internet eine 11-seitige Begründung veröffentlicht. Allerdings ohne offenzulegen, wann das geschehen ist. Das LG Frankfurt/M. hat dieses Spiel nicht mitgemacht und nun auch für Hessen die MietpreisbremseVO gekippt (Urt. v. 27.3.2018 – 2-11 S 183/17).

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