Das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 28.8.2007, das im August 2007 in Kraft trat, setzte elf EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Von wesentlicher Bedeutung ist die Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie (QualfRL) und der Verfahrensrichtlinie (VRL). Verfahrensrechte der Asylbewerber wurden gestärkt.

Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom 28.8.2013 wurden Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte rechtlich in weiten Bereichen gleichgestellt. Der Asylantragsbegriff in § 13 Abs. 2 AsylVfG wurde erweitert. Mit dem Asylantrag wird nun gleichzeitig das Asylrecht und der subsidiäre Schutz beantragt. Andererseits kann subsidiärer Schutz nur noch im Rahmen eines Asylantrags geltend gemacht werden, nicht mehr isoliert bei der Ausländerbehörde. Für isolierte Anträge auf Feststellung von Abschiebungsverboten ist nunmehr die Ausländerbehörde zuständig.

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