Das Zuwanderungsgesetz vom 30.7.2004 trat im Januar 2005 in Kraft und brachte eine grundlegende Reform des deutschen Ausländerrechts. Der Abschiebungsschutz wurde wesentlich erweitert; auch eine politische Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure wurde anerkannt. Die Verfolgung allein aufgrund des Geschlechts konnte nunmehr eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe darstellen. Aufenthaltserlaubnisse wurden grundsätzlich befristet. Der Familienabschiebungsschutz für Ehegatten und Kinder wurde erweitert.

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