(EuGH, Urt. v. 27.2.2020 – C-240/18 P) • Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) muss erneut über das von der Constantin Film Produktion GmbH als Unionsmarke angemeldete Zeichen "Fack Ju Göhte" entscheiden. Das EUIPO und das Gericht, die das Zeichen für sittenwidrig hielten, haben nicht hinreichend berücksichtigt, dass dieser Titel einer Filmkomödie von der deutschsprachigen breiten Öffentlichkeit offenbar nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen wurde. Hinweis: Nach Auffassung des EUIPO erkennen die deutschsprachigen Verkehrskreise in den Wörtern "Fack Ju" den (lautschriftlich ins Deutsche übertragenen) vulgären und anstößigen englischen Ausdruck "Fuck you". Durch die Hinzufügung des Elements "Göhte" (mit dem der Name des deutschen Dichters Goethe lautschriftlich übertragen werde) könne die Wahrnehmung der Beleidigung "Fack Ju" nicht wesentlich abgeändert werden.

ZAP EN-Nr. 182/2020

ZAP F. 1, S. 344–344

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