(EuGH, Urt. v. 7.3.2017 – C-390/15) • Der Grundsatz der Gleichbehandlung steht einem Ausschluss auf elektronischem Weg gelieferter digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften von der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes, wie sie die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG v. 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem [ABl 2006, L 347, S. 1] i.d.F. der Richtlinie 2009/47/EG v. 5.5.2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze [ABl 2009, L 116, S. 18]) derzeit vorsieht, nicht entgegen. Der Unionsgesetzgeber durfte mit der betreffenden Regelung das Ziel verfolgen, es den Steuerpflichtigen und den nationalen Finanzverwaltungen zu ersparen, bei jeder Art von elektronischen Dienstleistungen zu prüfen, ob sie unter eine der Kategorien fällt, die nach der Mehrwertsteuerrichtlinie in den Genuss eines ermäßigten Satzes kommen können.

ZAP EN-Nr. 233/2017

ZAP F. 1, S. 341–341

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