Der "Zöller" hat in den letzten 20 Jahren vielen anderen ZPO-Kommentaren den Rang abgelaufen. Die Erfahrungen des Rezensenten in den letzten Wochen belegen die fast unvergleichliche Qualität dieses Werks. Obwohl nur einbändig werden alle praxisrelevanten Fragen verständlich, gründlich und – wo nötig – mit aktuellsten Hinweisen auf höchstrichterliche Rechtsprechung und Literatur behandelt. Seit dem Erscheinen der Vorauflage (vor zwei Jahren) gab es zwar keine durchgreifenden Änderungen der ZPO. Indessen gab es wiederum eine Vielzahl von für die Prozesspraxis relevanten Entscheidungen insbesondere des BGH, so dass es gut tut, mit dem neuesten "Zöller" wieder einen aktuellen Blick auf die Prozesswirklichkeit werfen zu können. Außerdem ist der "Zöller" nach wie vor ein Flaggschiff für die durch europäische Normungen geprägten Rechtsbereiche. So wird die EuGVVO ebenso kommentiert wie sonstige Änderungen im Bereich des internationalen Zivilprozessrechts. Nach wie vor liefert das Werk eine Kommentierung der zentralen Vorschriften des FamFG und des GVG (mit Einführungsgesetzen) sowie die für die Praxis so wichtigen Kostenanmerkungen. Zwei Beispiele mögen zeigen, wie wichtig es ist, Zugriff auf die neueste Auflage zu haben. Vollkommer widmet sich (Einleitung Rn 60 ff.) dem Thema "Streitgegentand". Man hatte sich daran gewöhnt, dass der Begriff des Streitgegenstands im Schrifttum sehr kontrovers behandelt wird, in der Prozesspraxis aber keine großen Schwierigkeiten mehr machte. Bei einer denkbaren Mehrheit von Streitgegenständen hat die neue Rechtsprechung des BGH in teilweiser Abkehr von den bisherigen Grundsätzen angenommen, dass der Kläger die Auswahl des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts nicht dem Gericht überlassen kann, so dass das Eventualverhältnis klargestellt werden muss (Prüfungsreihenfolge). Diese Rechtsprechungsänderung hat zu einer Überarbeitung der Kommentierung des Streitgegenstandsbegriffs geführt. Ein zweites Beispiel ist die von Vollkommer besorgte Kommentierung zur Anhörungsrüge (§ 321a ZPO). Die wechselvolle Entstehungsgeschichte der Norm, die Reaktionen des BVerfG auf die seit dem 1.1.2005 in Kraft befindliche gesetzliche Regelung und die Rechtspraxis des BGH haben sich in jüngster Zeit so verändert und konturiert, dass es fahrlässig wäre, auf ältere Kommentierungen zurückzugreifen. Fazit: Der "Zöller" ist ein Meisterwerk. Er wird von Richtern und Rechtsanwälten in gleicher Weise geschätzt. Jeder, der Zivilprozesse führt, braucht dieses Buch.

RA Prof. Dr. Bernd Hirtz, Köln

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