Das Bundeskabinett hat Mitte März einen von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung beschlossen. Damit sollen Urheber und ausübende Künstler künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen können. Zwar wurde ein Anspruch auf angemessene Vergütung bereits 2002 gesetzlich verankert. Gleichwohl, so die Erkenntnis der Bundesregierung, könnten insbesondere freiberuflich tätige Kreative ihren gesetzlichen Anspruch in der Praxis oft nicht durchsetzen.

So ließen sich Kreative teilweise auf Vertragsbedingungen ein, mit denen sie gegen eine Einmalzahlung alle Rechte an ihren Leistungen aus der Hand geben ("Total Buy-Out"). Oft fehle ihnen auch die Markt- und Verhandlungsmacht, um eine angemessene Vergütung auszuhandeln. Versuchten sie dies trotzdem, drohe ihnen häufig ein faktischer Boykott ("Blacklisting"). Künftig soll ein Urheber, der dem Verwerter ein Exklusivrecht gegen Pauschalvergütung eingeräumt hat, das Recht bekommen, sein Werk nach Ablauf von zehn Jahren auch anderweitig zu vermarkten. Der erste Vertragspartner soll aber zur weiteren Verwertung befugt bleiben.

Die Kreativen erhalten zudem ein ausdrücklich geregeltes gesetzliches Recht, Auskunft darüber zu verlangen, in welchem Umfang ihre Leistungen genutzt wurden und welche Erträge und Vorteile aus ihren Leistungen gezogen wurden. Von diesen Regelungen soll künftig nur durch Tarifverträge oder Vergütungsregeln, die von Verbänden auf gleicher Augenhöhe fair ausgehandelt worden sind, zum Nachteil der Kreativen abgewichen werden können.

Die Reform sieht zudem die Möglichkeit einer Verbandsklage vor: Urheberverbände können Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wenn diese sich nicht an ausgehandelte Absprachen – etwa über Honorare – halten.

[Quelle: Bundesregierung]

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