Neben den Pflichtinhalten können grundsätzlich noch weitere, optionale Angaben in das anwaltliche Web-Impressum aufgenommen werden. Dazu zählen insbesondere die folgenden Inhalte:

  • Urheberrechtsnachweise: Werden fremde Werke, insbesondere Fotos, verwendet, sind diese mit den entsprechenden Urheberbezeichnungen zu versehen. Dies kann an zentraler Stelle im Impressum geschehen.
  • Haftungshinweis ("Disclaimer"): Auf vielen Websites finden sich Hinweise, wie z.B. "Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich". Zwar begrenzt dieser Text die eigene Haftung nicht, er kann aber ggf. als ein Indiz dafür gewertet werden, dass sich der Website-Verantwortliche mit der dahinterstehenden Problematik auseinandergesetzt hat.
  • Angaben gemäß DL-InfoV: Zu den von Anwälten zu leistenden Angaben zählen in erster Linie die Information zur Haftpflichtversicherung, die Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung sowie die Information zur Interessenkollision.
  • Sonstiges: Ebenso finden sich oftmals z.B. Kontodaten, Hinweise auf eine Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein, die eigene Steuernummer oder auch Vollmacht-Vordrucke als PDF-Download.
 

Hinweis:

Ob die Informationen gemäß DL-InfoV im Web-Impressum und/oder als separates Dokument bereitgestellt werden, ist letztlich nicht entscheidend. Wichtig ist nur, dass sie Mandanten überhaupt mitgeteilt werden.

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