Anfang Januar des Jahres ist der bisherige Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht (BSG) Ernst Hauck in den Ruhestand getreten. Hauck war lange Jahre in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit tätig, bevor er im Jahr 2005 an das BSG berufen wurde. Hier gehörte er dem u.a. für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er im Januar 2011 wurde. Im August 2016 wurde Ernst Hauck zum Vorsitzenden Richter ernannt und führte sodann den 1. Senat bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand. Von August 2008 bis Ende September 2016 war er zudem Präsidialrichter des BSG. Hauck ist seit 2012 auch Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und zudem Herausgeber und Mitherausgeber von Kommentaren zu Gerichtsverfahren und -verfassung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Ende Januar ist der Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Dr. Stephan Gatz nach mehr als 20-jähriger Tätigkeit am BVerwG in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Gatz gehörte dem BVerwG seit 1999 an, wo er zunächst sowohl dem 10. Revisionssenat als auch dem 1. Disziplinarsenat angehörte. Im September 2001 wechselte er in den 4. Revisionssenat, dessen stellvertretender Vorsitzender er im März 2009 wurde. Im Januar 2017 wurde Herr Dr. Gatz zudem zum Vorsitzenden Richter des Verwaltungssenats beim Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland berufen.

Der ehemalige Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Axel Filges ist am 7. Februar mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik ausgezeichnet worden. Geehrt wurde er für seine zahlreichen Verdienste im Bereich der Anwaltschaft und des Rechtsstandorts Deutschland. So gründete er etwa das "Bündnis für das Deutsche Recht" mit, das die Position des deutschen Rechts und den Rechtsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen stärkt. Während der Amtszeit als Präsident der BRAK unterzeichnete Filges zudem ein Freundschaftsabkommen mit der Israel Bar Association, das den Austausch zwischen der deutschen und der israelischen Anwaltschaft nachhaltig gestärkt und gefördert hat.

[Quellen: BSG/BVerwG/BRAK]

ZAP F., S. 281–288

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