Diese Ausgabe des Gesetzgebungsreports schließt an den in ZAP 6/2016, 271 ff. veröffentlichten Überblick an. Auch dieses Mal werden neben den wichtigsten der seitdem verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze die aus anwaltlicher Sicht besonders bedeutsamen Gesetzesvorhaben vorgestellt (Stand: 1.3.2017). Ihr Schicksal wird sich bald entscheiden: Da am 24.9.2017 die Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag anstehen, müssen die Gesetzgebungsverfahren bis zum Sommer zum Abschluss gebracht werden, wenn die Vorschläge nicht dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer fallen sollen. Nicht mehr Gegenstand dieses Reports sind die Gesetze, die bereits in der letzten oder in früheren Ausgaben vorgestellt worden sind, aber erst im jetzigen Berichtszeitraum in Kraft getreten sind. Beispielhaft sei die zum 1.1.2017 in Kraft getretene Neuregelung des § 49c BRAO genannt, die Rechtsanwälte verpflichtet, Schutzschriften ausschließlich zum Schutzschriftenregister nach § 945a ZPO einzureichen (eingefügt durch Art. 7 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013, BGBl I, S. 3786).

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