Am 16.2.2017 hat das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054 i.V.m. BT-Drucks 18/11199) nach langen Verhandlungen den Bundestag passiert; es wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Gläubiger, die ihren Schuldnern Zahlungserleichterungen gewähren, sollen künftig allein aus diesem Grund keine Vorsatzanfechtung fürchten müssen. Künftig sind zudem Fälle, in denen Insolvenzverwalter Löhne von Arbeitnehmern zurückgefordert haben, ausgeschlossen. Vollstreckende Gläubiger sollen besser davor geschützt werden, dass sie einen errungenen Vollstreckungserfolg wieder herausgeben müssen. Schließlich wird die Verzinsung des Anfechtungsanspruchs neu geregelt. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Zinsen auf Insolvenzanfechtungsforderungen – auch für bereits eröffnete Verfahren – erst mit Eintritt des Verzugs entstehen.

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