Am 23. Januar ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. Prof. Dr. Wolfgang Leinemann im Alter von 79 Jahren verstorben. Prof. Dr. Leinemann wurde 1978 zum Richter am BAG berufen. Bis zum Jahre 1986 gehörte er dem Sechsten Senat an und wechselte anschließend in den Achten Senat. Am 15.5.1991 wurde er zum Vorsitzenden Richter ernannt und dem Neunten Senat zugewiesen, den er bis zu seiner Pensionierung im August 2001 leitete. Prof. Leinemann hat an grundlegenden Entscheidungen zum Betriebsverfassungsrecht mitgewirkt und als langjähriger Vorsitzender des Neunten Senats die Rechtsprechung zum Urlaubsrecht geprägt.

Ende Januar in den Ruhestand getreten ist der Vorsitzende Richter am BAG Burghard Kreft. Herr Kreft kam 1998 zum BAG und war zunächst dem Fünften Senat zugeteilt. 2001 wechselte er in den Ersten Senat, dessen stellvertretender Vorsitzender er war. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Juli 2009 leitete er den Zweiten Senat. In dieser Funktion hat Herr Kreft das Kündigungsrecht umfassend und nachhaltig mitgeprägt. Maßgeblich hat er dazu beigetragen, die Rechtsprechung zu Massenentlassungen und zur Einpassung der Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in das Kündigungsrecht weiterzuentwickeln. Mehrere unter seinem Vorsitz ergangene Entscheidungen des Senats, u.a. zur Kündigung wegen der Entwendung geringwertiger Sachen und wegen des bloßen Verdachts von Pflichtverletzungen sowie zur Kündigung kirchlicher Arbeitsverhältnisse stießen über die Fachwelt hinaus in der Öffentlichkeit auf breites Interesse.

[Quelle: BAG]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge