Die Einrichtung des besonderen elektronischen Postfachs (beA) für alle Rechtsanwälte verschiebt sich offenbar noch weiter. Nachdem die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das Postfach wegen technischer Probleme zunächst noch nicht wie geplant zum 1. Januar zur Benutzung freigegeben hat (vgl. dazu u.a. auch die Kolumne des BRAK-Präsidenten Ekkehart Schäfer, ZAP 2/2016, S. 47), hat sie sich am 24. Februar in einem Eilverfahren vor dem AGH Berlin (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 5/2016, S. 203) auf einen Vergleich mit den Verfügungsklägern geeinigt. Danach verpflichtet sich die BRAK, das Postfach bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht einzurichten. Widerrufbar ist dieser Vergleich noch bis zum 31. März. Hinfällig wird die Vereinbarung der Parteien auch dann, wenn die Antragsteller nicht spätestens bis zum 6. April das Hauptsacheverfahren einleiten.

Damit dürfte sich frühestens im April abzeichnen, wie es mit dem beA weitergeht. Wie die Kammer mitteilt, ist aufgrund der Verzögerungen inzwischen die weitere Auslieferung der zur Authentifizierung benötigten und über die Bundesnotarkammer zu bestellenden beA-Karte gestoppt worden; auch das fällige Entgelt wird derzeit nicht eingezogen (vgl. BRAK-Magazin 1/2016, S. 10). Die BRAK will über die Wiederaufnahme der Kartenauslieferung entscheiden, sobald ein neuer Starttermin für das beA vorliegt.

[Quelle: BRAK]

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