a) Überblick

Viefhues gibt in seinem ausführlichen Beitrag "Der Wohnvorteil im Unterhaltsrecht" (FuR 2014, 617) einen Überblick über die in der Praxis relevanten Fragestellungen und bringt zahlreiche instruktive Berechnungsbeispiele.

b) Übertragung des Miteigentumsanteils an der Ehewohnung

Der BGH (FamRZ 2014, 1098 = FuR 2014, 470 – Bearb. Soyka = FamRB 2014, 243 m. Hinw. Norpoth) erläutert die Höhe der bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigenden Vorteile, wenn der Ehegatte im Zusammenhang mit der Scheidung seinen Miteigentumsanteil an den anderen überträgt. Auch in einem solchen Falle tritt für den veräußernden Ehegatten der Zins aus dem Erlös als Surrogat an die Stelle der früheren Nutzungsvorteile seines Miteigentumsanteils.

Setzt der gewichene Ehegatte den Erlös für den Erwerb einer neuen Wohnung ein, tritt der Wohnvorteil der neuen Wohnung an die Stelle des Zinses.

Für den übernehmenden Ehegatten verbleibt es grundsätzlich bei einem Wohnvorteil, und zwar nunmehr in Höhe des Wertes der gesamten Wohnung, gemindert um die unterhaltsrechtlich zu berücksichtigenden Belastungen, einschließlich der Belastungen durch den Erwerb des Miteigentumsanteils, also der Zinsaufwendungen aus einem aufgenommenen Darlehen und den Tilgungsaufwendungen, soweit diese als zusätzliche Altersvorsorge verstanden werden können (vgl. BGH FamRZ 2008, 963).

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