Im dem Fall der verkauften Examensklausuren in Niedersachsen (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 23/2014, S. 1296) ist jetzt das Urteil gesprochen worden. Der angeklagte Richter Jörg L. ist vom LG Lüneburg zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der ehemalige Referatsleiter im Justizprüfungsamt wurde schuldig befunden, in sechs besonders schweren Fällen den Tatbestand der Bestechlichkeit erfüllt zu haben, viermal in Verbindung mit versuchter Nötigung und einmal in Verbindung mit dem Verrat von Dienstgeheimnissen. Dazu kamen sechs weitere Einzelfälle von Geheimnisverrat (Urt. v. 26.2.2015 – 33 KLs 20/14). Während der Verhandlung hatte der Richter mehrfach beteuert, er habe den Referendaren nur helfen wollen. Die Vorsitzende Richterin zeichnete bei der Urteilsverkündung jedoch ein ganz anderes Bild des Angeklagten: Dieser habe seine Stellung missbraucht, gewerbsmäßig gehandelt und dabei primär seinen eigenen Vorteil im Blick gehabt.

Wie bekannt wurde, droht nun mindestens 15 Juraabsolventen die nachträgliche Aberkennung des Zweiten Staatsexamens, gegen sie wird gesondert verhandelt. Rund 200 Sonderprüfer des Justizministeriums hatten nach Bekanntwerden des Justizskandals die Abschlüsse von 2.000 Juristen untersucht, darunter allein 16.000 Klausuren.

[Quelle: lto]

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