Hat der Vermieter für die Modernisierungsmaßnahme öffentliche Fördermittel oder Zuschüsse vom Mieter oder sonstigen Dritten erhalten, müssen diese Leistungen nach Maßgabe von § 559a BGB in Anrechnung gebracht werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen