Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will dem Bundestag noch im ersten Halbjahr 2020 einen Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen. Dies kündigte die Ministerin kürzlich im Familienausschuss bei der Vorstellung ihrer Vorhaben für das neue Jahr an. Mit dem entsprechenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sollen u.a. Kindern, Jugendlichen und Eltern durch die Einrichtung von Ombudsstellen mehr Mitsprache bei ihren Belangen eingeräumt werden, die Heimaufsicht verbessert und die Kostenbeteiligung von Pflege- und Heimkindern von 75 auf 25 % gesenkt werden.

Ebenfalls reformiert werden soll in diesem Jahr der Jugendmedienschutz. Ein Gesetzentwurf befinde sich bereits in der Ressortabstimmung und solle bis zum Sommer in das Kabinett eingebracht werden, sagte Giffey. Vorher müsse er aber noch das Notifizierungsverfahren bei der EU durchlaufen. Das derzeitige Jugendmedienschutzgesetz atme noch den "Geist der 80er-Jahre" und entspreche nicht mehr den Anforderungen der digitalen Welt von heute mit international agierenden Plattformen.

Giffey kündigte ebenso Reformen beim Elterngeld an. So sollen die Teilzeitmöglichkeiten für beide Elternpaare beim "Elterngeld-Plus" ausgebaut und im Fall von Frühgeburten mindestens ein zusätzlicher Monat Elternzeit gewährt werden. Auf den Weg gebracht werden soll auch die Ganztagsbetreuung von Schulkindern im Grundschulalter von der ersten bis zur vierten Klasse. Der Gesetzesentwurf wurde am 17.2.2020 zur Stellungnahme an Länder und Verbände versandt.

Bis zum Weltkindertag am 20. September 2020 würde Ministerin Giffey auch gern die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz realisiert sehen. Dies sei aber nur ihr persönlicher Wunsch und es bestehe dafür kein konkreter Zeitplan. Ein entsprechender Gesetzentwurf des federführenden Justizministeriums sei ihrem Ministerium zur Ressortabstimmung übergeben worden.

[Quelle: Bundestag]

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