Bereits seit Längerem setzen sich die anwaltlichen Berufsorganisationen Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) für eine Anhebung der Gebühren nach dem RVG ein. Im Frühjahr vergangenen Jahres erarbeiteten sie zusammen einen Forderungskatalog, in dem sie die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung erläuterten und detaillierte Vorschläge machten (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 10/2018, S. 473).

Nun scheinen diese Bemühungen Erfolg zu zeigen. Wie beide Organisationen Mitte Februar meldeten, hat die Bundesregierung offenbar zugesichert, die Forderung nach einer Gebührenanpassung zu unterstützen. Dies habe der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange, in einer Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags bestätigt. Ebenso hätten die Fraktionsspitzen der Regierungskoalition ihre Unterstützung zugesagt.

Um eine Vergütungsanpassung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen, kommt es jetzt vor allem auf die Zustimmung der Länder an. Denn diese sind über die Ausgaben für die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe unmittelbar von jeder Gebührenerhöhung betroffen. Aus diesem Grund haben sich jetzt die Präsidenten der BRAK und des DAV in einem gemeinsamen Schreiben an die Landesjustizminister gewandt, um auch sie für die Notwendigkeit des anwaltlichen Anliegens "zu sensibilisieren", wie es hieß.

Die Anwaltsvertreter verweisen darauf, dass der Gesetzgeber des RVG im Jahr 2004 bewusst auf eine automatische lineare Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung verzichtet hatte. Zuletzt war die Vergütung der Rechtsanwälte mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Jahr 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Die davor letzte lineare Anpassung der Gebühren – damals im Rahmen der BRAGO – erfolgte durch das Kostenrechtsänderungsgesetz im Jahr 1994.

Regelmäßig steigende Kosten, u.a. für Gehälter und Gewerbemieten, würden aber, so die Argumentation, die Kostenbelastung der Kanzleien erhöhen und machten eine Vergütungsanpassung zwingend erforderlich. Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2013 sei nun ein Volumen von 13 % aufgelaufen, das jetzt angepasst werden müsse. Dies decke sich mit der Tariflohnentwicklung für diesen Zeitraum.

In Zukunft, so eine weitere Forderung, solle die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren, anders als in der Vergangenheit, in wesentlich kürzeren Anpassungszeiträumen erfolgen.

[Quellen: BRAK/DAV]

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