Die Bundesrechtsanwaltskammer hat neue Richtlinien zur Bewertung von Anwaltspraxen veröffentlicht. Die bisher geltenden Richtlinien stammen noch aus dem Jahr 2009 und waren insbesondere durch verschiedene Entscheidungen der Obergerichte und auch des BGH überarbeitungsbedürftig geworden. Die neuen Richtlinien mit Stand August 2017 sind daher inhaltlich überarbeitet, ergänzt und in Teilen neu gefasst worden.

Die BRAK-Richtlinien sollen einen ersten Einstieg zur Ermittlung des Kanzleiwerts geben und stellen keine Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen dar. Sie orientieren sich in erster Linie am sog. Umsatzverfahren als einem vereinfachten Preisfindungsverfahren. Der nach der Umsatzmethode ermittelte Wert ist daher nicht absolut zu verstehen. Es sind daher immer auch die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Es wird zudem empfohlen, bei der Ermittlung des Kanzleiwerts ggf. Kollegen hinzuzuziehen, die die Kanzlei und die örtlichen Verhältnisse kennen. Zudem wird wegen der vielschichtigen steuerlichen Fragen dringend nahegelegt, gesonderten steuerlichen Rechtsrat einzuholen.

Abgedruckt sind die neuen Richtlinien u.a. in der Ausgabe 1/2018 der BRAK-Mitteilungen.

[Quelle: BRAK]

ZAP F., S. 210–216

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