Was bei Rechtsreferendaren derzeit noch vor der Einführung steht, ist in der Anwaltschaft bereits etabliert: Dem allgemeinen Trend in der Arbeitswelt zu mehr Teilzeit haben sich bereits viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeschlossen. Wie das Soldan Institut kürzlich im Rahmen einer Studie festgestellt hat, arbeiten zzt. rund 23 % der Kolleginnen und Kollegen weniger als 40 Stunden pro Woche. Damit bleibt die Anwaltschaft allerdings etwas hinter der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung zurück; hier arbeiten bereits 28 % nicht mehr in Vollzeit.

Wie auch in der übrigen Berufswelt ist Teilzeit unter Anwälten vorwiegend ein weibliches Phänomen, wie das Soldan Institut hervorhebt: Während nur 16 % der männlichen Kollegen von der Arbeitszeitreduzierung Gebrauch machen, sind dies unter den Rechtsanwältinnen immerhin 42 %. Sie arbeiten im Schnitt rund 25 Wochenstunden, ihre Kollegen im Schnitt 21 Wochenstunden. Auch bei den Motiven, die Arbeitszeit in der Kanzlei zu reduzieren, gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede. So ist es bei den Frauen vor allem die familiäre Belastung, die sie von einer Vollzeitarbeit abhält, bei den Männern wird überwiegend der Grund angegeben, dass sie noch eine weitere – juristische oder auch nichtjuristische – Beschäftigung ausüben.

Mit Blick darauf, dass sich die Zahl der Teilzeitbeschäftigten insgesamt seit 1991 verdoppelt hat, sieht das Soldan Institut hier einen klaren Trend und speziell für die Anwaltskanzleien auch eine Herausforderung für die Zukunft. Ihnen wird der Rat gegeben, die Augen vor dieser Entwicklung nicht zu verschließen. Da unter den neu zugelassenen Kollegen überproportional viele Frauen seien, solle verstärkt darüber nachgedacht werden, Teilzeitstellen zu schaffen und anzubieten.

[Quelle: Soldan]

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