Frage:

Muss die Tätigkeitsbeschreibung auf dem Formular der RAK abgegeben werden oder ist auch ein Fließtext möglich?

Die Tätigkeitsbeschreibung kann sowohl auf dem Formular der Kammer eingereicht werden, aber auch im Fließtext, etwa auf dem Briefbogen des Arbeitgebers (und mit der Unterschrift beider). Dann sollten aber alle Elemente übernommen werden. Sinnvoll ist es dabei, die Beschreibung neben einem Vorspann auch nach den vier Merkmalen zu gliedern, dies erleichtert die Prüfung, ob die Merkmale erfüllt sind.

Es kommt dabei nur auf die im Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte Tätigkeit an, eine Darstellung der "Erwerbsbiographie" im Unternehmen ist nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll. Auch von der Formulierung "ist bei uns seit dem 1.1.2005 als Syndikusrechtsanwalt tätig" sollte abgesehen werden, denn 2005 gab es noch keinen "Syndikusrechtsanwalt", den gibt es erst seit dem 1.1.2016.

Die Abgrenzung zwischen Nr. 1 und Nr. 2 des § 46 Abs. 3 BRAO ist durchaus schwierig, aber, wie man den ersten Tätigkeitsbeschreibungen entnehmen kann, doch möglich. Auch ist klar, dass eigentlich die Bezeichnung "Syndikusrechtsanwalt" im Zeitpunkt der Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung noch unzutreffend ist, da ja noch keine Zulassung besteht. Dieses Problem ist aber keines, da ja auch ein Assessor in einer Kanzlei als Rechtsanwalt nach dem Arbeitsvertrag bezeichnet wird, auch wenn er noch keine Zulassung hat. Aber das Gesetz verlangt diese Bezeichnung, um die ausgeübte Tätigkeit zu beschreiben.

Hier der Versuch eines Musters für eine Tätigkeitsbeschreibung:

 

Formulierungsbeispiel für eine Tätigkeitsbeschreibung:

Im Rahmen der berufsspezifischen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt von Herrn/Frau (...) berät er/sie sämtliche Konzernunternehmen sowie die Geschäftsbereiche der (...) [z.B. GmbH/AG] in allen Rechtsfragen.

Prüfung von Rechtsfragen – § 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO

Herr/Frau (...) analysiert unabhängig konkret an ihn/sie von den Geschäftsbereichen bzw. den Konzernunternehmen angetragenen Rechtsfragen, wozu das Aufklären des Sachverhaltes sowie das Bilden eines fachlich unabhängigen Urteils unter Berücksichtigung des spezifischen betrieblichen Hintergrundes gehören. Er/Sie erstellt selbstständig im Rahmen dessen Gutachten sowie rechtliche Expertisen, wozu auch die Analyse von Verträgen [z.B. Unternehmenskaufverträgen etc.] gehört.

Erteilung von Rechtsrat – § 46 Abs. 3 Nr. 2 BRAO

Herr/Frau (...) erteilt fachlich unabhängig und eigenverantwortlich Rechtsrat. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere die schriftliche und mündliche rechtliche Beratung und Unterstützung der Geschäftsbereichsverantwortlichen/Projektleitungen/Mitarbeitern bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben im Allgemeinen sowie in Einzelfällen. Dies schließt das unabhängige Bewerten und die schriftliche/mündliche Darstellung von Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des spezifischen betrieblichen Hintergrundes mit ein.

Gestaltung von Rechtsverhältnissen – § 46 Abs. 3 Nr. 3 BRAO

Zu den Aufgaben von Herrn/Frau (...) gehört auch die eigenständige Vertragserstellung [z.B. Arbeitsvertragsmuster, Betriebsvereinbarungen etc.] und -verhandlung sowie die Kontrolle und Anpassung bestehender Verträge/Allgemeiner Geschäftsbedingungen/Richtlinien nach vorhergehender ausführlicher Analyse der Rechtslage unabhängig und eigenverantwortlich.

"nach außen verantwortlich aufzutreten" – § 46 Abs. 3 Nr. 4 BRAO

Herr/Frau (...) vertritt mit eigener Entscheidungskompetenz die Interessen der von ihm/ihr anwaltlich beratenen Konzernbereiche bzw. Geschäftsbereiche auch nach außen. Hierzu gehört insbesondere das Führen der Korrespondenz mit Behörden, Gerichten sowie das Führen von Vertrags- und Einigungsverhandlungen mit Vertrags- und Geschäftspartnern. Ihm/Ihr obliegt die fachliche Entscheidungsfreiheit zur Einleitung von Rechtsbehelfsverfahren, Klageverfahren sowie zum Erzielen von Vergleichen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Mandatierung, Steuerung und Begleitung externer Rechtsanwälte in Angelegenheiten bzw. Verfahren, in denen aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Vertretung durch eine/n Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt berufsrechtlich nicht zulässig ist oder allein aufgrund eigener interner Ressourcen nicht erfolgen kann.

Gegebenenfalls ergänzen soweit zutreffend:

Herr/Frau (...) ist Prokurist/Prokuristin/Handlungsbevollmächtigte/r. Er/Sie ist maßgeblich an internen Entscheidungsprozessen, z.B. im Rahmen von Projektarbeiten mit eigener Entscheidungskompetenz beteiligt.

Im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit bildet Herr/Frau (...) Rechtsreferendare in der Anwalts-/Wahlstation aus.

Im Rahmen von externen Fach- und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Seminaren/Kongressen tritt Herr/Frau (...) als fachkundige Referentin/Referent auf. Auch die Durchführung von Schulungen von internen Entscheidungsträgern und Mitarbeitern über aktuelle Rechtsentwicklungen, Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen sind Inhalt der anwaltlichen Tätigkeit.

 
       
Unterschrift Arbeitgebervertreter   U...

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