Rund 100 Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Praxis haben auf einer Fachtagung Anfang Februar in Speyer zur Frage "Reformbedarf des Strafverfahrens" diskutiert. Der Meinungsaustausch erfolgte auf der Grundlage des Abschlussberichts einer vom BMJV einberufenen Expertenkommission, die – einer Vorgabe im Koalitionsvertrag entsprechend – bereits im vergangenen Oktober verschiedene Vorschläge zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens sowie des jugendgerichtlichen Verfahrens vorgelegt hatte. Auf ihrer Grundlage erarbeitet das BMJV derzeit einen Gesetzentwurf.

Die Staatssekretärin im BMJV, Dr. Stefanie Hubig, hob auf der Tagung hervor, dass eine Effektivierung der Strafverfolgung nicht zu Lasten von Beschuldigten und Verletzten oder auf Kosten der Funktionstüchtigkeit der Justiz und der Anwaltschaft gehen dürfe. "Vor allem aber darf sie nicht die Rechtsstaatlichkeit tangieren. Und: Der Strafprozess soll auch in Zukunft in erster Linie der bestmöglichen Wahrheitsfindung dienen", so Hubig.

Aus dem Bericht der Expertenkommission erwähnte die Staatssekretärin insbesondere die Vorschläge, Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen bei schweren Tatvorwürfen oder bei einer schwierigen Sach- und Rechtslage im Regelfall auf Bild-Ton-Träger aufzuzeichnen und den gesetzlichen Richtervorbehalt bei Blutentnahmen zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration aufzuheben. Hier soll künftig die Anordnung der Staatsanwaltschaft ausreichen. Auch der Verkehrsgerichtstag hatte sich auf seiner diesjährigen Tagung für eine Abschaffung des Richtervorbehalts ausgesprochen (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 4/2016, S. 149).

[Quelle: BMJV]

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