(LG Kiel, Urt. v. 13.8.2014 – 9 O 262/13) • Es liegt ein Mangel vor, wenn ein Gebrauchtwagen tatsächlich eine höhere Fahrleistung hat als der Kilometerzähler anzeigt. Bei einem Kauf im Rahmen einer Internet-Auktion bei eBay kommt zudem eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit in Betracht, wenn die Angaben des Verkäufers bei eBay, auf die sich beide Parteien bezogen haben, zu einer solchen Vereinbarung geführt haben. Allerdings folgt aus § 444 BGB, dass die Rechte des Käufers wegen eines Mangels grds. begrenzt oder ausgeschlossen werden können. Die Voraussetzungen eines arglistigen Verschweigens sind nicht erfüllt, wenn weder vorgetragen oder sonst ersichtlich ist, dass der Verkäufer Kenntnis von der erhöhten Laufleistung oder von den weiteren Unfallschäden hatte.

ZAP EN-Nr. 174/2015

ZAP 5/2015, S. 225 – 225

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