(LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.2020 – 13 S 122/20) • Der Regelungsgehalt eines von dem Betreiber eines Parkhauses verwendeten Verkehrszeichen – hier: Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) – ist jedenfalls i.R.d. gegenseitigen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO zu beachten und konkretisiert die zu beachtenden Sorgfaltsanforderungen.

ZAP EN-Nr. 94/2021

ZAP F. 1, S. 170–170

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