Als Konsequenz aus den Vorkommnissen in der Silvesternacht in Köln will die Bundesregierung die Ausweisung von kriminellen Ausländern erleichtern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett Ende Januar beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig bereits ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Eigentumsdelikte wie Diebstahl können zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden.

"Wenn es sich um kriminelle Ausländer handelt, dann droht ihnen in Zukunft noch schneller die Ausweisung. Das dient auch dem Schutz von Hunderttausenden Flüchtlingen, die völlig unbescholten bei uns leben. Sie haben es nicht verdient, mit den Kriminellen in einen Topf geworfen zu werden", erläuterte Bundesjustizminister Heiko Maas das Vorhaben. Bereits am 11. Januar hatten er und Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen gemeinsamen Vorschlag vorgestellt. "Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat", hatte de Maizière dazu erklärt.

[Quelle: Bundesregierung]

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