Während der Ehe laufende Ratenbelastungen haben die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmt, ohne dass es darauf ankommt, wofür die Schulden gemacht worden sind und wer das Geld wofür ausgegeben hat. Die Trennung und Scheidung ändert an dieser Situation nichts, so dass diese monatlichen Belastungen weiterhin bei der Festsetzung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigen sind.

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