Nun ist es nachgewiesen: Anwälte arbeiten mehr als Angehörige anderer Berufe. Das Soldan Institut hat jetzt zum ersten Mal im Rahmen seiner Studie "Anwaltstätigkeit der Gegenwart" ermittelt, um wie viele Stunden die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in der Anwaltschaft höher ist als in anderen Berufsgruppen.

Die Befragungen von rund 1.600 Anwältinnen und Anwälten ergaben, dass jeder dritte Kollege 50–60 Stunden in der Woche, fast jeder fünfte sogar noch mehr arbeitet. Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt in der Anwaltschaft demnach 51,1 Stunden pro Woche und liegt damit im Vergleich zur sonstigen erwerbstätigen Bevölkerung rund zehn Stunden über der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland. Interessant ist der Blick auf die jeweilige Kanzleigröße: So ergab sich, dass die Arbeitszeit mit der Größe der Anwaltskanzlei anwächst. Unter denjenigen, die mehr als 60 Wochenstunden arbeiten, sind überproportional viele, die in großen Kanzleien arbeiten. Unter den Einzelanwälten sind es demnach "nur" 22 %, die sich dieses Arbeitspensum zumuten.

Auch am Wochenende sind Rechtsanwälte oft fleißig. Rund 30 % legen nur an einem einzigen Tag in der Woche die Akten beiseite. Dieses hohe Engagement scheint sich auszuzahlen: Mit der wöchentlichen Arbeitszeit klettert nämlich auch der persönliche Honorarumsatz. "Allerdings steigt der Umsatz pro Arbeitsstunde nicht kontinuierlich linear", erläuterte Institutsleiter Prof. Dr. Matthias Kilian die Erkenntnisse seiner Studie. Unter Umsatzaspekten seien diejenigen Rechtsanwälte am effektivsten, die zwischen 50 und 59 Stunden in der Woche arbeiteten. Sie erreichten je Arbeitsstunde einen Umsatz von 96 EUR, so Kilian weiter. Noch größerer zeitlicher Einsatz wird dagegen nur begrenzt wirtschaftlich belohnt, denn der Umsatz pro Arbeitsstunde nimmt dann wieder merklich ab.

[Quelle: Soldan]

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