(BGH, Beschl. v. 17.11.2015 – II ZB 28/14) • Der Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-Streitwert einer Auskunftsklage eines über eine Treuhandkommanditistin an einer Gesellschaft Beteiligten gegen diese und deren geschäftsführende Gesellschafterin richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das der klagende Partei an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei bildet der Leistungsanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, einen Anhaltspunkt.
ZAP EN-Nr. 128/2016
ZAP 3/2016, S. 118 – 118
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