Die EU-Kommission hat am 13. Januar ein Verfahren zur Prüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet. Sie reagierte damit auf die jüngsten Reformen in dem EU-Mitgliedstaat zu Justiz und Medien.

Erstmals in der Geschichte der EU hat die Kommission damit das 2014 geschaffene, sog. Rechtsstaatlichkeits-Verfahren auf den Weg gebracht. Mit ihm beginnt eine umfassende Prüfung der umstrittenen Reformen in Polen. Bereits in der Vorwoche hatte die EU diesen Schritt angekündigt. Durch das Verfahren will die Kommission gemeinsam mit dem Land mögliche Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit beseitigen.

Die umstrittenen Maßnahmen der neuen polnischen Regierung, die Anlass zu dem Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegeben haben, sind vor allem eine Reform der Verfassungsgerichtsbarkeit und ein neues Mediengesetz. Kritiker befürchten, dass die geänderten Regeln für das polnische Verfassungsgericht die Gewaltenteilung im Land bedrohen, weil sie dem Gericht die notwendige Mehrheitsbildung in den Spruchkörpern erschweren, in dem sie künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit unter den Richtern vorschreiben. Mit dem neuen Mediengesetz stärkt die Regierung ihren Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Medien.

Es gehe jetzt darum, in einen strukturierten Dialog mit den polnischen Behörden zu treten, so der Erste Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans. Er erläuterte: "Dies ist ein kooperativer Ansatz. Unser Ziel ist es, Lösungen zu finden; es geht nicht um Anschuldigungen oder Polemik. Wir wollen Fakten objektiv beurteilen und einen Dialog mit den polnischen Behörden führen." Insbesondere ständen dabei die Position des polnischen Verfassungsgerichtes und die Nicht-Umsetzung bestimmter Urteile des Gerichtes im Fokus.

[Quelle: EU-Kommission]

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