Der 1. Senat des BAG (BAG, Beschl. v. 15.4.2014 – 1 ABR 2/13 (B), NZA 2014, 551; Aufgabe der Rechtsprechung des 7. Senats: BAG, Beschl. v. 22.1.2014 – 7 AS 6/13, NZA 2014, 441; BAG, Vorlagebeschl. v. 9.7.2013 – 1 ABR 2/13 (A), NZA 2013, 1433) gibt die bisherige Rechtsprechung zur Unwirksamkeit eines Beschlusses aufgrund fehlerhafter Ladung auf (abweichend: BAG, Beschl. v. 10.10.2007 – 7 ABR 51/06; BAG, Beschl. 28.10.1992 – 7 ABR 14/92, weil in der Betriebsratssitzung nicht sämtliche Betriebsratsmitglieder anwesend waren). Der 1. Senat vertritt nun die Auffassung, dass die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Mitteilung der Tagesordnung nicht zur Unwirksamkeit eines in dieser Betriebsratssitzung gefassten Beschlusses führt, wenn:

  • sämtliche Mitglieder des Betriebsrats rechtzeitig geladen sind,
  • der Betriebsrat beschlussfähig i.S.d. § 33 Abs. 2 BetrVG ist und
  • die anwesenden Betriebsratsmitglieder einstimmig beschlossen haben, über den Regelungsgegenstand des später gefassten Beschlusses zu beraten und abzustimmen.

Nicht erforderlich ist, dass in dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder anwesend sind.

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