(BVerfG, Beschl. v. 1.8.2014 – 2 BvR 200/14) • Bei der Anordnung einer Durchsuchung wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften (§§ 102, 98 StPO) darf bei der Heranziehung kriminalistischer Erfahrungssätze berücksichtigt werden, dass bei Menschen mit pädophiler Neigung u.a. ein Hang zum Sammeln und Aufbewahren einmal erworbenen Materials vorliegt, um das Material stets zur Verfügung zu haben und es mit Gleichgesinnten auszutauschen.
ZAP EN-Nr. 135/2015
ZAP 3/2015, S. 128 – 128
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