Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern haben sich auf ihrer Hauptversammlung Mitte Januar unzufrieden mit dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiteten Vorschlagspapier zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 2/2015, S. 50) gezeigt. Auf Kritik stieß vor allem, dass die eigenen Vorschläge der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) darin offenbar keine Berücksichtigung gefunden haben (dazu ZAP-Anwaltsmagazin 1/2015, S. 10).

BRAK-Präsident Axel C. Filges erklärte dazu beim Parlamentarischen Abend der Kammer am 15. Januar, an dem auch Minister Maas teilnahm: "Der BRAK ist an einer zeitnahen Lösung gelegen. Unser zuständiger Ausschuss wird sich daher schon am 6. Februar mit dem Eckpunktepapier befassen und auf der Grundlage der dortigen Diskussion werden die Kammerpräsidenten auf ihrer nächsten Hauptversammlung am 27. Februar eine Stellungnahme erarbeiten. Gleichzeitig erwarten wir aber auch, dass sich die Politik mit derselben Intensität und Sorgfalt mit den Vorschlägen der BRAK auseinandersetzt."

Der Präsident brachte damit die Enttäuschung der Standesvertreter darüber zum Ausdruck, dass die Vorschläge der BRAK vom Ministerium offenbar übergangen wurden. Sie sahen zur Lösung der rentenversicherungsrechtlichen Problematik der Syndikusanwälte eine entsprechende Regelung im SGB VI vor. In dem vom Ministerium vorgestellten Eckpunktepapier soll die Stellung der Syndikusanwälte dagegen durch eine Gesetzesänderung im anwaltlichen Berufsrecht normiert werden. Nach Ansicht der BRAK geht es aber um die Lösung eines sozialrechtlichen Problems, das auch dort, nämlich im Sozialrecht, gelöst werden müsse, und nicht durch eine Statusfeststellung in der BRAO.

[Quelle: BRAK]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge