Anwaltsverzeichnisse, die im Internet zu finden sind, fungieren als Legal-Tech-Plattformen. Anwälte und Mandanten werden dort zusammengeführt. Zielgruppe dieser Portale sind i.d.R. Verbraucher, also der Bürger, der auf der Suche nach rechtlicher Beratung ist und einen Anwalt benötigt. Die Anwaltsverzeichnisse bieten dem Anwalt meist gegen Gebühr die Möglichkeit sich und sein Tätigkeitsfeld online zu präsentieren und – entsprechende Optimierung vorausgesetzt – auch in Suchmaschinen präsent zu sein. Letztlich sind solche Anwaltsverzeichnisse die neuen "digitalen gelben Seiten". Die Darstellung in solchen Verzeichnissen geben jedoch weit mehr Informationen über die Kanzlei preis als der bloße Eintrag der Kontaktdaten in einem Telefonbuch. Dies gilt insb., wenn das Portal auf die Homepage der Kanzlei verlinkt. Beispiele für solche Portale sind u.a.:

 

Dieser Markt ist ständig im Umbruch: Neue Portale entstehen, andere Portale werden wiedereingestellt. Diese Marktbewegung gilt es aus Sicht der Anwaltskanzleien zu beobachten, denn er spiegelt zugleich das Bedürfnis der Bürger nach Online-Angeboten. Das wichtigste Marketinginstrument der Anwaltschaft ist es deshalb, sich als anwaltlicher Berufsträger/Kanzlei in einem solchen Portal zu präsentieren.

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