Die Bestellung der Karte erfolgt über die Internetseite der Bundesnotarkammer ( https://bea.bnotk.de/bestellung/#/products ). Hier gelangt man zuerst auf eine Übersichtsseite, auf der die einzelnen Produkte rund um das beA aufgeführt sind. Von der Aufmachung her ist die Seite mit einer Art Internetshop vergleichbar. Dort können sowohl die Chipkarten in verschiedenen Ausführungen (z.B. Basiskarten, Karten mit Signatur, Mitarbeiterkarten etc.) als auch das benötigte Chipkartenlesegerät (ebenfalls in unterschiedlichen Ausführungen) erworben werden. Sollte man sich nicht sicher sein, welche Produkte man tatsächlich benötigt, besteht die Möglichkeit, sich mittels eines kurzen Fragebogens unter https://bea.bnotk.de/produktfinder.html Empfehlungen geben zu lassen.

 

Hinweis:

Bei sämtlichen Chipkartenbestellungen handelt es sich eigentlich nicht um einen Kauf, sondern vielmehr um ein Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren, welches sich (bei Nichtkündigung) nach Ablauf der Laufzeit automatisch verlängert. Ein Neuerwerb nach zwei Jahren ist daher nicht erforderlich. Der jeweilige Abonnementpreis ist dabei jährlich zu zahlen.

Die ausgewählten Objekte sind in einen Warenkorb zu legen; hat man alle Produkte, die erworben werden sollen, dorthin verschoben und "Mein Warenkorb" angewählt, erhält man eine Übersicht über die ausgewählten Produkte im Warenkorb und klickt dann auf "zur Kasse gehen".

Im nächsten Schritt erfolgt der eigentliche Identifikations- und Bestellvorgang. Hier ist es zunächst notwendig, sich gegenüber der Bundesnotarkammer zu identifizieren. Zum Zwecke der Identifikation ist die sog. SAFE-ID (ein individueller Code) anzugeben, die alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits im Juni 2016 von der Bundesrechtsanwaltskammer erhalten haben. Ohne diese SAFE-ID ist eine Identifikation bzw. Bestellung nicht möglich.

 

Hinweise:

  • Liegt Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vor, kann die SAFE-ID bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer abgefragt werden.
  • Das Anschreiben mit der SAFE-ID sollte gut aufbewahrt werden, um ggf. auch spätere (Folge-)Bestellungen problemlos durchführen zu können.

Nachdem man sich mittels der SAFE-ID legitimiert hat, sind im Folgenden die persönlichen Daten sowie die gewünschte Zahlungsform anzugeben. Nach Eingabe dieser Informationen erscheint abschließend eine Zusammenfassung der georderten Produkte mit der Möglichkeit, die Bestellung endgültig vorzunehmen.

Erst wenn Chipkarte und Kartenlesegerät vorhanden sind, kann die eigentliche Einrichtung des beA erfolgen.

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