In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend die Bereiche Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz sowie die Drogenbekämpfung. Im Einzelnen:

  • Besserer Schutz vor elektromagnetischen Feldern

Bereits seit dem 19. November gilt die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV). Sie setzt die letzte EU-Arbeitsschutzrichtlinie zum Schutz der Beschäftigten vor physikalischen Einwirkungen in nationales Recht um. Der Arbeitgeber muss Gefährdungen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz beurteilen und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz festlegen.

  • Nährwertkennzeichnung für verpackte Lebensmittel

Verpackte Lebensmittel werden in der EU ab dem 16. Dezember durch eine einheitliche Nährwerttabelle gekennzeichnet. Sie gibt Auskunft über den Energiegehalt (kJ/kcal) und die enthaltenen Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß sowie Salz. Die Nährstoffgehalte sind pro 100 Gramm (g) oder 100 Milliliter (ml) anzugeben.

  • Kennzeichnung für Gewebespenden

Beim grenzüberschreitenden Austausch gibt es seit dem 26. November eine europaweit einheitliche Kodierung von menschlichen Gewebespenden. So können Empfänger und Spender im Notfall schnell gefunden werden. Die Nachverfolgung erleichtert eine öffentlich zugängliche Kodierungsplattform der Europäischen Kommission. Für die Einfuhr von Gewebe und Zellen aus Drittländern gelten ebenfalls neue Standards.

  • Bessere Strafverfolgung bei "Designerdrogen"

Ein Verbot ganzer Stoffgruppen schränkt die Verbreitung sog. Designerdrogen seit dem 26. November ein. Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe stellt künftig deren Erwerb, Besitz und Handel unter Strafe. Denn auch derartige Designerdrogen, z.T. auch als "Legal Highs" bekannt, verursachen gesundheitsgefährdende Rauschzustände.

  • Weitere Steuervorteile für Elektroautos

Wer ein Elektroauto erwirbt, erhält seit dem 17. November weitere Steuererleichterungen: Bei erstmaliger Zulassung eines Elektrofahrzeugs ist die Steuerbefreiung von fünf auf zehn Jahre verlängert worden. Das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers ist künftig steuerfrei. Arbeitgeber können einen Zuschuss für den Aufbau von Ladestationen auf dem Firmengelände erhalten. Die Regelungen gelten auch für zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren.

[Quelle: Bundesregierung]

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