Der Bundesgerichtsgerichtshof soll zwei neue Senate erhalten. In Karlsruhe soll ein neuer Zivilsenat, in Leipzig ein neuer Strafsenat eingerichtet werden, besetzt mit jeweils sechs Richtern. Das wurde kürzlich in der Presse unter Berufung auf einen Rechtspolitiker im Deutschen Bundestag berichtet.

Damit haben die Klagen der BGH-Präsidentin Bettina Limperg über die Belastung ihres Gerichts offenbar in Berlin Gehör gefunden. Sie hat seit Längerem auf Entlastung gedrängt und hierzu auf die ständig steigenden Fallzahlen verwiesen. Aus diesem Grund war auch die Beschränkung der Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH gem. § 544 ZPO in den letzten Jahren regelmäßig verlängert worden (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 11/2018, S. 531). Offen ist noch, ob diese seit Jahren bestehende Streitwertgrenze nach der personellen Aufstockung des Gerichts wieder abgesenkt oder doch beibehalten wird. Den Presseberichten zufolge wird sogar darüber nachgedacht, die Wertgrenze dauerhaft auf 40.000 EUR zu erhöhen. Die diesjährige Herbst-Justizministerkonferenz hat sich bereits für eine dauerhafte Beibehaltung der Streitwertgrenze ausgesprochen (vgl. dazu oben S. 1202)

[Red.]

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