Die Bundesregierung hat am 21. Oktober den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der durch Art. 1 Nr. 3 und Art. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte erfolgten Änderungen auf die Zulassungspraxis der Rechtsanwaltskammern und der Patentanwaltskammer sowie auf die Befreiungspraxis in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen.

Nach Art. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (Syndikusgesetz) v. 21.12.2015 (BGBl I, S. 2517) war die Bundesregierung beauftragt worden, die Auswirkungen des Gesetzes zu evaluieren und dem Bundestag über die Ergebnisse Bericht zu erstatten. Die von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführte Evaluierung deckt den Erhebungszeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2018 ab. Befragt wurden Anwälte, Anwaltsverbände, Anwaltskammern, die Deutsche Rentenversicherung und Vertreter der Wirtschaft.

Die Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Gesamtkonzept einer gesetzlichen Regelung des Berufs der Syndikusrechtsanwältin und des Syndikusrechtsanwalts bewährt hat. Die mit der Evaluierung abgefragten Zahlen zu Zulassungen hätten gezeigt, dass das Gesetz in der Praxis gut angenommen wurde.

Hinsichtlich der Befreiungspraxis in der gesetzlichen Rentenversicherung stellt der Evaluierungsbericht fest, dass die Zahl der Befreiungen zwar deutlich gestiegen und es auch zu einer Ausweitung des Personenkreises gekommen ist. Der Umfang dieser Ausweitung begründe jedoch keinen gesetzlichen Änderungsbedarf an der inzwischen bewährten Regelung. Bedarf für geringfügige gesetzliche Anpassungen habe sich zur Erleichterung der Formvorgaben des § 46a Abs. 3 S. 1 BRAO ergeben sowie zur Regelung von Fällen, in denen die Syndikustätigkeit für eine im Voraus begrenzte Zeit vorübergehend unterbrochen und eine berufsfremde Tätigkeit aufgenommen werde.

Der vollständige Evaluierungsbericht des Ministeriums kann unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Neuordnung_Syndikusanwaelterecht.html heruntergeladen werden.

[Quelle: BMJV]

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