Informationsansprüche des Insolvenzverwalters, die der Prüfung von Insolvenzanfechtungsansprüchen dienen sollen

Im vorliegenden Verfahren hat der Insovenzverwalter steuerliche Auskünfte von dem für die Insolvenzschuldnerin zuständigen Finanzamt begehrt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG; hier: § 4 Abs. 1 IFG NRW) durch die Subsidiaritätsklausel (hier: § 4 Abs. 2 S. 1 IFG NRW) ausgeschlossen ist. Dies gilt vornehmlich durch die das Steuergeheimnis wahrenden Regelungen des § 30 Abs. 46 AO. Das BVerwG hat durch sein Urteil vom 26.4.2018 (7 C 3.16) lediglich eine eingeschränkte Reichweite des Regelungskonzepts der Abgabenordnung angenommen. Denn der Insolvenzverwalter mache den Informationsanspruch nicht gem. § 80 Abs. 1 InsO und § 34 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 AO an der Stelle des Insolvenzschuldners im Rahmen eines bestehenden Steuerrechtsverhältnisses geltend. Vielmehr ziele der Informationszugang auf die Prüfung von Anfechtungsansprüchen nach §§ 129 ff. InsO. Die Angaben seien nicht für die materiell-rechtlichen Steueransprüche, sondern in erster Linie für die insolvenzrechtlich relevanten Zahlungsflüsse als ggf. anfechtbare Rechtshandlungen i.S.v. § 129 Abs. 1 InsO von Interesse. Der gegen das Finanzamt gerichtete Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr insolvenzrechtlich angefochtener Leistungen zähle folglich nicht zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (BFHE 238, 325 Rn 8 f.; BGH, NZI 2016, 86 Rn 23 m.w.N.). Die Insolvenzanfechtung führe lediglich zur Unwirksamkeit der die Gläubiger benachteiligenden Rechtshandlung, jedoch nicht zur Unwirksamkeit der dieser zugrunde liegenden Verpflichtung. Vielmehr bleibe der Rechtsgrund einer angefochtenen Leistung – hier die steuerlichen Ansprüche – von der Insolvenzanfechtung unberührt. Der Anfechtungsgegner müsse die ihm vom Insolvenzschuldner erbrachte Leistung zurückgewähren, behalte aber seine zunächst erfüllte, nunmehr wieder offene Forderung (§ 144 Abs. 1 InsO), die er zur Insolvenztabelle anmelden könne.

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