Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle und sein französischer Amtskollege Laurent Fabius haben sich besorgt über den Zustand der Europäischen Union (EU) geäußert. In einem gemeinsamen Interview mit einer deutschen und einer französischen Tageszeitung warnten sie mit Blick auf die politischen Entwicklungen in Ungarn und Polen vor einem Verfall der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in der EU.

Wer die Befugnisse eines Verfassungsgerichts einschränke, wie dies in Polen der Fall sei, der greife den Kern des Rechtsstaats an. Die EU müsse hier klar Position beziehen, wie sie rechtsstaatliche Prinzipien durchsetzen wolle. Der Umgang der Regierung in Warschau mit dem polnischen Verfassungsgericht sei ein Irrweg für Europa und damit auch für Polen. Wo es keine wirksame Opposition, freie Wahlen und eine starke Presse gebe, könne Demokratie nicht gedeihen.

Insgesamt sei die EU, so die Verfassungsrichter, derzeit in keinem guten Zustand. Jedoch könnten die Verfassungsgerichte helfen, die Rechtsgemeinschaft wieder zu stärken. Mit Blick auf den Brexit, also das bevorstehende Ausscheiden Großbritanniens aus der EU, warnten beide Richter vor einem zu nachsichtigen Umgang mit den Briten. Wer die Privilegien der Gemeinschaft in Anspruch nehme, müsse auch deren Lasten mittragen. Großbritannien könne nicht "gleichzeitig drinnen und draußen" sein. Das Ausscheiden eines Landes aus der EU könne für diese aber eine Chance sein, Reformen einzuleiten.

Sorgen bereitet den höchsten Verfassungsrichtern auch der Umgang mit den Grundrechten in Zeiten einer zunehmenden Terrorismusgefahr. Wer die Freiheitsrechte im Namen angeblicher Effizienz knebele, laufe Gefahr, das Spiel der Terroristen zu spielen. Die Verfassungsgerichte seien nicht dazu da, den Sicherheitsbehörden eine Blankovollmacht zu geben. Für die Richter sei es vielmehr gerade in diesen Zeiten wichtig, "unabhängig und furchtlos" zu urteilen.

[Red.]

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