Der Bundestag hat am 21. Oktober den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Flexi-Rentengesetz (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 11/2016, S. 553 f.) beschlossen. Mit dem Vorhaben sollen Teilrente und Hinzuverdienst "flexibel und individuell miteinander kombinierbar" gemacht werden. Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig seinen Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen. Arbeitet jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben.

Das Vorhaben war zuvor von den im zuständigen Bundestagsausschuss öffentlich angehörten Experten überwiegend begrüßt worden. Es sei geeignet, einen Mentalitätswechsel hin zu einer längeren Lebensarbeitszeit zu erreichen, hieß es etwa von Seiten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Dieser Mentalitätswechsel sei wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland, während die Regelungen zur Rente mit 63 falsche Signale gesetzt hätten, sagte eine BDA-Vertreterin in der Anhörung. Wichtig sei allerdings, dass die geplanten Änderungen die Beschäftigten auch erreichen, betonte sie.

Das Gesetz schaffe Anreize, länger zu arbeiten, urteilte auch der Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Allerdings seien die künftigen Regelungen komplexer als bisher. Es sei damit zu rechnen, dass Rentenbescheide, die auf Schätzungen der künftigen Zuverdienste beruhten, jährlich korrigiert werden müssten. Die DRV begrüßte die geplante Versicherungspflicht für Vollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Beitrag zur Gleichbehandlung der Beschäftigten in einem Unternehmen. Skeptisch zeigt sie sich allerdings, ob damit Altersarmut verhindert werden kann.

Auf die schon jetzt vorhandenen Möglichkeiten, nach Erreichen der Regelalterszeit weiterzuarbeiten und damit den Rentenanspruch zu erhöhen, wies ein Universitätsprofessor hin. Die Verschiebung des Renteneintritts um ein Jahr bringe schon eine Rentenerhöhung um sechs bis neun Prozent erläuterte er. Zugleich kritisierte er den im Gesetzentwurf enthaltenen "Zuverdienstdeckel" als zu kompliziert.

[Quelle: Bundestag]

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