Die Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt.

Die Neufassung zum 1.1.2017 ist durch die Anhebung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder durch die Mindestunterhaltsverordnung vom 3.12.2015 (BGBl I, S. 2188) notwendig geworden. Die Verordnung, die auf der Grundlage des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften vom 20.11.2015 (BGBl I, S. 2018) ergangen ist, orientiert den Unterhalt minderjähriger Kinder seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am Existenzminimum, das regelmäßig vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu ermitteln ist. Zudem ist das Kindergeld zum Januar 2017 erhöht worden, was sich auf die Zahlbeträge auswirkt. Nicht geändert hat sich der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners; er wurde zuletzt zum 1.1.2015 angehoben.

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