Die von der Bundesregierung geplante Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots (vgl. zum Vorhaben ZAP Anwaltsmagazin 19/2015, S. 1008) wurde in einer Anhörung Mitte Dezember im Wirtschaftsausschuss des Bundestages von den geladenen Experten zwar prinzipiell begrüßt, das konkrete Gesetzesvorhaben jedoch überwiegend als unbrauchbar oder sogar rechtswidrig kritisiert.

So bezweifelte etwa Professor Gerald Spindler von der Universität Göttingen, ob mit den Regelungen das Ziel der Rechtssicherheit erreicht werden könne und ob gegenüber dem jetzigen Rechtszustand ein Mehrwert zu erwarten sei. Der Entwurf sei außerdem europarechtswidrig. Die geforderten Sicherungsmaßnahmen des Netzwerks gegen ungehinderte Zugriffe seien schwammig formuliert.

Auch Rechtsanwalt Niko Härting bezeichnete den vorgesehenen Passwortschutz für WLAN-Zugänge als unpraktikabel. Er teile die Kritik des Bundesrates. Nur durch eine vorbehaltlose Abschaffung jedweder Störerhaftung des Betreibers werde man das erklärte Ziel erreichen, die WLAN-Abdeckung des öffentlichen Raums nachhaltig zu fördern, so Härting. Diese Ansicht vertrat auch Ulf Buermeyer, Richter am LG Berlin. Er bezeichnete die Störerhaftung als "deutschen Sonderweg, der die Nutzung des Internets unterwegs behindert". Dabei hätten Internetzugänge über WLAN große Bedeutung für die Wirtschaft und den Tourismus. Der Gesetzentwurf werde aber die Verbreitung des WLANs nicht fördern.

Rechtsanwalt Dieter Frey erklärte, der Gesetzentwurf lasse die erforderliche Sorgfalt bei der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Formen des Host-Providings nicht erkennen. Er sieht in den geplanten Regelungen ebenfalls einen Verstoß gegen europäisches Recht und sagte angesichts der Einführung von mehreren unbestimmten Rechtsbegriffen erhebliche Rechtsunsicherheit voraus. Insgesamt bezeichnete auch Frey den Entwurf als unpraktikabel.

[Quelle: Bundestag]

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