Der Basiszinssatz beträgt auch im ersten Halbjahr 2016 unverändert -0,83 %. Er wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgelegt und gem. § 247 Abs. 2 BGB durch die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Bedeutung hat er etwa für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 BGB und für die Verzinsung im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 104 Abs. 1 ZPO sowie auch für die Notarkosten (§ 88 GNotKG). Die Werte für die zurückliegenden Zeiträume lauten: 2. Halbjahr 2015: -0,83 %, 1. Halbjahr 2015: -0,83 %, 2. Halbjahr 2014: -0,73 %.

[Quelle: Bundesbank]

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