Gerade noch im ersten Halbjahr 2014 wurde das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.6.2014 – BGBl. I 2014, S. 787) verkündet; es trat zum 1.7.2014 in Kraft (hierzu insgesamt Löschau rv 2014, 121–127 und Benjamin, jurisPR-SozR 18/2014 Anm. 1). Die umstrittensten Punkte sind die sog "Rente mit 63" und die "Mütterrente".

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